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Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse
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GEWERKSCHAFTSPROZESSE

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DIE PROZESSE DER GEWERKSCHAFTSPROZESSE
 

Als Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse wird eine Reihe von Massenprozessen bezeichnet, die zwischen 1935 und 1937 vor dem Volksgerichtshof (VGH) Berlin und dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verhandelt wurden.

Neben den großen Verfahren, in denen bis zu 100 Personen angeklagt waren, gab es noch mehrere kleinere bzw. Einzelverfahren. Dies waren in der Regel Nachtragsverhandlungen. Es sind Verfahren, die entweder von der Generalstaatsanwaltschaft aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen von einem großen Verfahren abgetrennt worden waren oder gegen weitere verdächtige Personen, gegen die die Staatsanwaltschaft erst im Zuge andauernder Ermittlungen Anklage erhoben hatte.

Den genauen Umfang der Gewerkschaftsprozesse zu bestimmen ist insofern schwierig, als dass außer dem Aufbau illegaler Gewerkschafts- bzw. Betriebsgruppen vor allem auch der Aufbau des illegalen Parteiapparats der KPD und deren verschiedene Gruppierungen Ermittlungsgegenstand war. So gelang es beispielsweise der Gestapo in Remscheid, über die Festnahme von Johann Salz, der auch Verbindungen zu Wuppertal hatte, die illegalen KPD-Strukturen in Remscheid aufzurollen. Auch im Verfahren „Dickhagen u.a.“ ging es um den Aufbau derartiger Strukturen, besonders des Kommunistischen Jugendverbands.

Diese beiden Verfahren gehören zwar nicht direkt zu den Gewerkschaftsprozessen, werden aber hier mit aufgenommen. Zum einen gibt es mehrere personelle Überschneidungen mit anderen Verfahren, zum anderen war der Wiederaufbau der KPD auch hier wesentlicher Verhandlungsgegenstand.

Ebenso müssen einige Verfahren nach 1937 zu den Gewerkschaftsprozessen gezählt werden, die gegen Personen eingeleitet wurden, die den Massenverhaftungen Anfang 1935 durch Flucht zunächst entgehen konnten. In der Regel handelte es sich um höhere KPD-Funktionäre, die im Ausland verhaftet wurden und ins Deutsche Reich ausgeliefert wurden. Diese Verfahren wurden vom VGH geführt.

Insgesamt sind in den Ermittlungsakten der Generalstaatsanwaltschaft Hamm rund 1200 Frauen und Männern dokumentiert. Bei über 700 Personen sahen die Richter in den unterschiedlichen Prozessen eine strafbare Handlung im Sinne des Hochverrats. Knapp 80 von ihnen wurden freigesprochen, etwa 400 Verfahren wurden bereits vor Prozessbeginn eingestellt.

War während der Ermittlungen noch knapp jede fünfte vernommene Person eine Frau, so machte der Frauenanteil unter den Angeklagten nur noch acht Prozent aus. Dieser vergleichsweise geringe dokumentierte Anteil von Frauen am Widerstand hatte vor allem damit zu tun, dass sie von Gestapo und Justiz erst spät als handelnde Akteurinnen beachtet wurden. Viele Frauen hatten bei den Verhören die Möglichkeit, ihr Handeln entweder herunterzuspielen oder sich als reine Erfüllungsgehilfinnen ihrer Männer darzustellen. Vor allem in den Urteilsbegründungen kommt das Frauenbild der Richter zum Tragen: Eine vergleichsweise geringere Strafe von Frauen gegenüber Männern wurde oft damit begründet, dass sie die Strafe als Frau härter treffe oder ein „gewisses Mitleid“ für ihr Handel verantwortlich sei. Elise Kuhbier erhielt mit sechs Jahren Zuchthaus die höchste Strafe aller verurteilten Frauen.

Als Auftakt der Prozess-Serie gilt das Verfahren „Bertram u.a.“, das vom VGH geführt wurde. Aber bereits vor diesem VGH-Verfahren fanden mindestens zwei Massenprozesse statt: Das große Remscheider Verfahren „Salz u.a.“, bei dem die Richter des OLG Hamm am 19. November 1935 die Urteile sprachen, und das Verfahren gegen „Dickhagen u.a.“, bei dem am 27. Mai 1935 die Urteile gegen die meist jugendlichen Angeklagten verkündet wurden. Einige Nachtragsverhandlungen fanden ebenfalls bereits vor dem VGH-Prozess „Bertram u.a.“ statt. Die meisten Prozesse wurden im Jahr 1936 vom OLG Hamm an den Gerichtsorten Wuppertal und Hamm verhandelt. Das letzte Massenverfahren war der im März 1937 vom OLG Hamm geführte Prozess „Bruckner u.a.“.

Durch die Massenverhaftungen und die anschließende Prozess-Serie leiteten die NS-Verfolgungsinstanzen die Zerschlagung des bis dahin erfolgreichen Versuchs der KPD bei der Organisierung des Arbeiterwiderstands ein. Zwar engagierten sich auch nach den Gewerkschaftsprozessen Menschen im Wuppertaler Raum illegal gegen das NS-Regime, doch beschränkte sich dies nun auf kleinere Zirkel, meist auf familiäre Strukturen.

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