Außer der Presse- und Solidaritätsarbeit hatten die Reisen verschiedener ausländischer Delegationen nach Wuppertal weitere öffentliche Wirkung. Zum einen wollte sich der Vorstand des Komitees selbst einen Überblick über die Sachlage in Deutschland verschaffen. Zum anderen reisten im Auftrag des Komitees bzw. offensichtlich auch aus eigener Initiative heraus Delegationen nach Wuppertal. Diese Delegationen erregten durchaus Aufsehen vor allem bei den NS-Institutionen.
Am 8. Januar 1936 bemühte sich eine vierköpfige niederländische Delegation, bestehend aus dem Sekretär des Wuppertal-Komitees, Dr. Adrianus Oerlemans, sowie drei niederländischen Studierenden, um die Teilnahme an der Eröffnung des Verfahrens Löhde u.a.. Sie wurde aber vom leitenden Staatsanwalt des Prozesses, Karl Ulrich Terjung, abgewiesen. Außerdem legte die Delegation einen Kranz am Grab des verstorbenen Wilhelm Muth nieder. Bei der Kranzniederlegung war auch die für die Öffentlichkeitsarbeit des Komitees zuständige Anna Aleida Alma, geborene Heijnen, zugegen.
Kranzniederlegungen galten bei den Nationalsozialisten als stille Demonstrationen und wurden zumindest zur Kenntnis genommen. In dem späteren Verfahren Bruckner u.a. legten die Richter diese Art von Demonstration als Widerstand und demnach als einen Straftatbestand aus.
Mit der niederländischen Delegation des Wuppertal-Komitees befand sich zur gleichen Zeit eine französische Delegation im Landgerichtsgebäude, die sich ebenso über den Prozess informieren wollte. Diese Delegation bestand aus einem Rechtsanwalt, einem Pfarrer und einer Dolmetscherin. Auch sie wurde nicht zugelassen. Beide Delegationen reisten laut einem Bericht der Gestapo nach der Überprüfung der Personalien wieder ab.
Eine weitere französische Delegation hielt sich ebenfalls im Januar 1936 mehrere Tage in Wuppertal auf. Im Auftrag dreier Gewerkschaften versuchte sie sich ein Bild von Arbeitsbedingungen, Löhnen und gewerkschaftlicher Organisierung zu machen. Sie besuchten unter anderem den Betrieb Bemberg und sprachen dort mit dem Vertrauensrat und Vertretern der Deutschen Arbeitsfront (DAF) über die Arbeitsbedingungen. Außerdem suchten sie einige Familien von Angeklagten auf, um mit ihnen über die Situation in Deutschland und in Wuppertal zu sprechen. Auch ihr Versuch, am Prozess teilzunehmen, scheiterte, wogegen die drei Franzosen lautstark auf dem Flur des Gerichtsgebäudes protestierten. Sie wurden festgenommen und als unerwünschte Ausländer in die Niederlande ausgewiesen.
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